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Influencer-Verträge

Werbekennzeichnung, Kooperationsverträge, Nutzungsrechte, Exklusivität — als Influencer arbeiten Sie ständig mit Verträgen, die viele Fallstricke haben. Hier finden Sie die wichtigsten Themen, präzise erklärt mit aktueller BGH-Rechtsprechung und Blick auf den Digital Fairness Act 2026.

Influencer-Marketing ist ein Milliarden-Markt — und ein juristisches Minenfeld. Wer Werbung postet, ohne sie korrekt zu kennzeichnen, riskiert Bußgelder bis 50.000 Euro und Abmahnungen der Wettbewerbszentrale. Wer einen Kooperationsvertrag unterschreibt, ohne Klauseln zu verstehen, gibt oft Nutzungsrechte ab oder verpflichtet sich zur Exklusivität, ohne es zu merken.

Dieser Cluster bündelt die wichtigsten Themen rund um Influencer-Verträge: Werbekennzeichnung auf Instagram, TikTok und YouTube, typische Klauseln in Kooperationsverträgen, Nutzungsrechte am eigenen Content. Mit aktueller Rechtsprechung und Blick auf neue EU-Regelungen 2026. Wer die Vertrags-Grundlagen vorher klären will, findet sie im Cluster Verträge im Klartext.

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Werbekennzeichnung

Werbekennzeichnung Instagram & Co. 2026: Was ist Pflicht?

BGH-Cathy-Hummels-Linie + 3-Plattform-Vergleich + Digital Fairness Act 2026 — Bußgelder bis 50.000 €.

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Kooperationsverträge

Kooperationsvertrag prüfen: 8 Fallen + KSK-Hebel (2026)

8 typische Stolperfallen für Creator — Buyout, Exklusivität, Werbekennzeichnung, Status. Plus 5 %-KSK-Hebel + Vergütungsbenchmarks.

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