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Was ist Werbekennzeichnung? Kurz erklärt

Werbekennzeichnung bedeutet: Wenn Sie für einen Post eine Gegenleistung bekommen — Geld, kostenlose Produkte, Reisen oder andere Vorteile — muss dieser Post für Ihre Follower klar als Werbung erkennbar sein. Rechtsgrundlage ist § 5a Abs. 4 UWG (Verschleierung des kommerziellen Zwecks) plus der Medienstaatsvertrag (MStV). Verletzungen können laut UWG mit bis zu 300.000 Euro Bußgeld geahndet werden, nach MStV sogar bis 500.000 Euro.

Der Grundsatz: Ihre Follower sollen auf den ersten Blick erkennen, ob ein Post bezahlt ist oder Ihre eigene Meinung wiedergibt. Diese Transparenz schützt Verbraucher vor Schleichwerbung.

Wann müssen Sie kennzeichnen? Die BGH-Cathy-Hummels-Linie

Mit drei Grundsatzurteilen vom 9. September 2021 hat der BGH die Linie klargestellt — sie gilt bis heute (siehe Noerr-Übersicht der BGH-Grundsatzurteile):

Die Wettbewerbszentrale hat im August 2024 einen aktualisierten Leitfaden veröffentlicht — er ist die aktuellste Praxis-Referenz.

Plattform-Spezifika: Instagram, TikTok, YouTube

Wichtig vorab: Plattform-eigene Tools wie „Bezahlte Partnerschaft" (Instagram) oder „Branded Content" (TikTok) reichen allein nicht — sie ergänzen, ersetzen aber nicht die Text-Kennzeichnung nach UWG. Sie müssen zusätzlich „Werbung" oder „Anzeige" sichtbar im Post oder Video platzieren.

Instagram: Posts, Reels, Stories

TikTok: Videos und LIVE

YouTube: Videos und Shorts

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Was ändert sich 2026? Digital Fairness Act + Bußgeld-Realität

Die EU-Kommission plant für das vierte Quartal 2026 den Digital Fairness Act (DFA). Laut Verbraucherzentrale Bundesverband wird er die Anforderungen verschärfen:

Bereits heute ist die Kontrolle automatisiert: KI-Systeme der Medienanstalten analysieren Posts auf verdächtige Muster wie Markennennungen, Produktplatzierungen und auffällige Hashtags. Die Wettbewerbszentrale hat seit Herbst 2023 in 11 Fällen abgemahnt, in 4 Fällen Klage eingereicht.

Häufige Fallstricke

Was Sie konkret tun können