Das erwartet dich in diesem Artikel:
- Die 7-Punkte-Scan-Methode: mit Strg+F und sieben Schlagworten jeden Vertrag in fünf Minuten prüfen
- Welche drei Klausel-Klassen unwirksam sind — auch wenn du sie schon akzeptiert hast (§ 305c, § 307, § 309 BGB)
- Fünf Fallstricke beim AGB-Klick: von der Probemonat-Falle bis zu nachträglich geänderten AGB
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AGB prüfen →📚 Teil des Verträge-Verstehen-Ratgebers.
Wie scannst du AGB in 5 Minuten?
Du brauchst nicht alles lesen. Drei Schritte reichen: Erstens Überschriften überfliegen — fast alle AGB folgen derselben Struktur. Zweitens mit Strg+F (oder ⌘+F auf dem Mac) gezielt nach 7 Schlagwörtern suchen. Drittens nur die Treffer lesen, nicht den ganzen Text. Auch die Verbraucherzentrale empfiehlt die Schlagwort-Suche als praktischste Methode für Online-AGB und PDFs.
Die 7 Schlagworte — was du in jedem Vertrag prüfst
- Kosten — Such nach „Kosten“, „Gebühr“ oder „Preis“. Steht der Endpreis klar? Gibt es versteckte Posten wie Versand, Servicepauschale, „Bearbeitungsgebühr“? Vorauskasse-Pflicht?
- Laufzeit — Mindestlaufzeit (12 oder 24 Monate?), automatische Verlängerung: Seit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge (März 2022) darf sich ein Vertrag per AGB nur noch stillschweigend verlängern, wenn du danach jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündigen kannst (§ 309 Nr. 9 BGB). Feste Verlängerungs-Blöcke von 12 Monaten sind unwirksam.
- Kündigung — Frist (1 Monat? 3 Monate?), Form (reicht E-Mail oder muss es Brief sein?), Kündigungsbutton bei Online-Verträgen (§ 312k BGB Pflicht seit 7/2022).
- Widerruf — 14 Tage bei Online-, Telefon- und Haustürgeschäften (§ 312g BGB). Im Laden gibt es kein gesetzliches Widerrufsrecht. Manche Anbieter behaupten pauschal „kein Widerrufsrecht“ — bei Fernabsatz ist das oft falsch oder unwirksam.
- Gewährleistung — 2 Jahre Standard bei B2C-Verträgen (§ 438 BGB), nicht verkürzbar. Bei Gebrauchtware können Händler auf 1 Jahr verkürzen — aber nur mit ausdrücklicher, gesonderter Vereinbarung vor Vertragsschluss (§ 476 BGB), nicht per AGB allein — und nie ganz ausschließen.
- Lieferung — Fester Termin oder „in der Regel“-Klauseln? Ist kein Termin vereinbart, muss der Händler unverzüglich liefern; die EU-Verbraucherrechte-Richtlinie sieht spätestens 30 Tage vor. Liefert er nicht, setzt du eine Nachfrist — verstreicht sie, kannst du vom Vertrag zurücktreten (§ 323 BGB).
- Zahlung — Stornogebühren, Mahngebühren, Lastschrift-Rückbuchungs-Gebühren. Achte auf einseitige Preiserhöhungs-Vorbehalte — die sind häufig unwirksam.
Welche Klauseln sind verboten?
Drei Klassen von Klauseln sind unwirksam — selbst wenn du sie akzeptiert hast:
- Überraschende Klauseln (§ 305c BGB): Wenn ein „kostenloses“ Angebot in den AGB plötzlich ein kostenpflichtiges Abo enthält, ist das unwirksam — wesentliche Vertragsteile dürfen nicht im Kleingedruckten überraschen.
- Unverständliche Klauseln (§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB): AGB müssen so klar sein, dass auch Laien sie verstehen. Schachtelsätze mit Verweis auf 5 andere Paragrafen sind oft kippbar.
- Klauseln, die Mindestrechte verkürzen: Gewährleistung unter 2 Jahren bei B2C-Neuware, Haftungsausschluss bei grobem Verschulden (§ 309 Nr. 7 BGB) — gehen rechtlich nicht.
Eine zweite gute Anlaufstelle: Die Verbraucherzentrale listet alle Pflicht-Angaben für Onlineshops — Anbieter, Preisangabe, Lieferzeit, Widerrufsbelehrung. Fehlt eines, hast du ein starkes Argument im Streit.
Häufige Fallstricke beim AGB-Klick
- Probemonat-Falle: „30 Tage gratis“ wird stillschweigend zum kostenpflichtigen Abo, wenn du nicht aktiv kündigst. Such nach „nach Ablauf“ oder „verlängert sich“.
- Englische AGB für deutsche Verbraucher: Bei Verträgen, die sich an deutsche Verbraucher richten, müssen die AGB auf Deutsch verfügbar sein. Ist das nicht der Fall, sind sie oft unwirksam.
- Kostenpflichtig bestellen-Pflicht: Online-Bestell-Buttons müssen klar gekennzeichnet sein („Zahlungspflichtig bestellen“, „Kaufen“, nicht „Anmelden“). Fehlt diese Beschriftung, ist der Vertrag nicht zustande gekommen.
- Cookie-Banner-Trick: „Zustimmen“ im Cookie-Banner bezieht sich nur auf Cookies — nicht auf einen Vertrag. Wenn ein Banner so getan hat, als wäre es eine Bestellung, ist der Vertrag unwirksam.
- AGB nach Kauf geändert: Anbieter können AGB nicht einseitig nachträglich ändern. Maßgeblich sind die AGB zum Zeitpunkt deiner Bestellung — speichere sie deshalb gleich nach dem Kauf.
Wenn du gerade nicht weißt, was du da unterschrieben hast: Schau dir unsere Grundlagen-Erklärung „Was ist ein Vertrag?“ an — oft ist das Kleingedruckte der gleiche Vertrag, nur mit mehr Details.
7 Worte. 5 Minuten. Fertig.
- Kosten — Gesamtpreis, versteckte Gebühren, Aufschläge?
- Laufzeit — wie lange läuft's, automatische Verlängerung?
- Kündigung — Frist, Form, Stichtag?
- Widerruf — 14 Tage da? Korrekt belehrt?
- Gewährleistung — auf 1 Jahr verkürzt? (B2C ungültig)
- Lieferung — wann, wer trägt das Risiko?
- Zahlung — Vorkasse, Raten, Mahngebühren?
- So findest du's: Mit Strg+F (oder ⌘+F) im Browser oder PDF gezielt suchen — nicht alles lesen.
Die 7 Punkte automatisch finden — in 60 Sekunden
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Im integrierten Vertragsmanager sammelst du alle deine Verträge an einem Ort — Texte und gescannte PDFs werden per OCR durchsuchbar gemacht. So findest du auch später Schlagworte direkt, ohne den ganzen Vertrag wieder zu scannen.
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Häufige Fragen
Wie scannst du AGB in 5 Minuten?
Drei Schritte: Erstens Überschriften überfliegen — die meisten AGB folgen einer ähnlichen Struktur. Zweitens mit Strg+F im Browser oder PDF gezielt nach 7 Schlagwörtern suchen: Kosten, Laufzeit, Kündigung, Widerruf, Gewährleistung, Lieferung, Zahlung. Drittens nur die Treffer lesen, nicht den ganzen Text.
Welche Klauseln in AGB sind verboten?
Überraschende Klauseln (§ 305c BGB) — z. B. wenn ein „kostenloses“ Angebot in den AGB doch ein kostenpflichtiges Abo enthält, ist das unwirksam. Außerdem unverständliche Formulierungen, die einen Verbraucher unangemessen benachteiligen (§ 307 BGB), und Klauseln, die gesetzliche Mindestrechte (z. B. Gewährleistung) verkürzen.
Muss ich AGB überhaupt akzeptieren?
Beim Online-Kauf werden AGB durch deine Bestätigung Vertragsbestandteil. Du kannst sie nicht einzeln ablehnen — entweder ganzes Paket akzeptieren oder nicht kaufen. Aber: Unwirksame Klauseln gelten nicht, auch wenn du „akzeptiert“ hast. Speichere die AGB als Beweis für den Vertragsinhalt zum Zeitpunkt des Klicks.
