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Wie scannst du AGB in 5 Minuten?
Du brauchst nicht alles lesen. Drei Schritte reichen: Erstens Überschriften überfliegen — fast alle AGB folgen derselben Struktur. Zweitens mit Strg+F (oder ⌘+F auf dem Mac) gezielt nach 7 Schlagwörtern suchen. Drittens nur die Treffer lesen, nicht den ganzen Text. Auch die Verbraucherzentrale Bundesverband empfiehlt die Schlagwort-Suche als praktischste Methode für Online-AGB und PDFs.
Die 7 Schlagworte — was du in jedem Vertrag prüfst
- Kosten — Such nach „Kosten", „Gebühr" oder „Preis". Steht der Endpreis klar? Gibt es versteckte Posten wie Versand, Servicepauschale, „Bearbeitungsgebühr"? Vorauskasse-Pflicht?
- Laufzeit — Mindestlaufzeit (12 oder 24 Monate?), automatische Verlängerung (seit der TKG-Reform und dem Gesetz für faire Verbraucherverträge bei Telekom verboten — bei anderen Verträgen oft noch zulässig).
- Kündigung — Frist (1 Monat? 3 Monate?), Form (reicht E-Mail oder muss es Brief sein?), Kündigungsbutton bei Online-Verträgen (§ 312k BGB Pflicht seit 7/2022).
- Widerruf — 14 Tage gesetzlicher Standard bei Verbraucherverträgen (§ 312g BGB). Manche Anbieter behaupten „kein Widerrufsrecht" — oft falsch oder unwirksam.
- Gewährleistung — 2 Jahre Standard bei B2C-Verträgen (§ 438 BGB), nicht verkürzbar. Bei Gebrauchtware können Händler auf 1 Jahr verkürzen, aber nicht ausschließen.
- Lieferung — Fester Termin oder „in der Regel"-Klauseln? Was passiert bei Verzug? Bei Online-Käufen muss der Anbieter spätestens 30 Tage nach Bestellung liefern (§ 323 BGB).
- Zahlung — Stornogebühren, Mahngebühren, Lastschrift-Rückbuchungs-Gebühren. Achte auf einseitige Preiserhöhungs-Vorbehalte — die sind häufig unwirksam.
Welche Klauseln sind verboten?
Drei Klassen von Klauseln sind unwirksam — selbst wenn du sie akzeptiert hast:
- Überraschende Klauseln (§ 305c BGB): Wenn ein „kostenloses" Angebot in den AGB plötzlich ein kostenpflichtiges Abo enthält, ist das unwirksam — wesentliche Vertragsteile dürfen nicht im Kleingedruckten überraschen.
- Unverständliche Klauseln (§ 307 Abs. 1 S. 2 BGB): AGB müssen so klar sein, dass auch Laien sie verstehen. Schachtelsätze mit Verweis auf 5 andere Paragrafen sind oft kippbar.
- Klauseln, die Mindestrechte verkürzen: Gewährleistung unter 2 Jahren bei B2C-Neuware, Haftungsausschluss bei grobem Verschulden (§ 309 Nr. 7 BGB) — gehen rechtlich nicht.
Eine zweite gute Anlaufstelle: Die Verbraucherzentrale Bundesverband listet alle Pflicht-Angaben für Onlineshops — Anbieter, Preisangabe, Lieferzeit, Widerrufsbelehrung. Fehlt eines, hast du ein starkes Argument im Streit.
Häufige Fallstricke beim AGB-Klick
- Probemonat-Falle: „30 Tage gratis" wird stillschweigend zum kostenpflichtigen Abo, wenn du nicht aktiv kündigst. Such nach „nach Ablauf" oder „verlängert sich".
- Englische AGB für deutsche Verbraucher: Bei Verträgen, die sich an deutsche Verbraucher richten, müssen die AGB auf Deutsch verfügbar sein. Ist das nicht der Fall, sind sie oft unwirksam.
- Kostenpflichtig bestellen-Pflicht: Online-Bestell-Buttons müssen klar gekennzeichnet sein („Zahlungspflichtig bestellen", „Kaufen", nicht „Anmelden"). Fehlt diese Beschriftung, ist der Vertrag nicht zustande gekommen.
- Cookie-Banner-Trick: „Zustimmen" im Cookie-Banner bezieht sich nur auf Cookies — nicht auf einen Vertrag. Wenn ein Banner so getan hat, als wäre es eine Bestellung, ist der Vertrag unwirksam.
- AGB nach Kauf geändert: Anbieter können AGB nicht einseitig nachträglich ändern. Maßgeblich sind die AGB zum Zeitpunkt deiner Bestellung — speichere sie deshalb gleich nach dem Kauf.
Wenn du gerade nicht weißt, was du da unterschrieben hast: Schau dir unsere Grundlagen-Erklärung „Was ist ein Vertrag?" an — oft ist das Kleingedruckte der gleiche Vertrag, nur mit mehr Details.
