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Kurz gesagt: Ab dem 2. August 2026 müssen Sie als Creator KI-erzeugte Deepfakes (Bild, Audio, Video von echt wirkenden Personen) offenlegen. Reine Schreibhilfe und klar erkennbare Kunst sind ausgenommen. KI-Kennzeichnung ersetzt nicht die Werbekennzeichnung — beides kann zugleich gelten.

Ab wann gilt die Pflicht — und für wen?

Die Kennzeichnungspflicht steht in Artikel 50 des EU AI Act. Für Sie als Creator gilt sie ab dem 2. August 2026. Ziel der Regel ist Transparenz: Ihr Publikum soll erkennen können, was echt ist und was eine Maschine erzeugt hat.

Der AI Act unterscheidet zwei Rollen. Anbieter sind die KI-Dienste wie Midjourney oder ElevenLabs. Betreiber sind Sie, sobald Sie KI beruflich nutzen. Als Influencer mit Kooperationen oder Monetarisierung gelten Sie als beruflich tätig.

Als Betreiber trifft Sie die sichtbare Offenlegungspflicht für Deepfakes. Sie müssen also für den Menschen erkennbar machen, dass ein Inhalt künstlich erzeugt wurde. Rein private Posts ohne kommerziellen Bezug sind weniger streng betroffen.

Eine Nuance: Eine politische Einigung vom Mai 2026 verschiebt die maschinenlesbare Markierung durch die Anbieter voraussichtlich auf den 2. Dezember 2026. Für Ihre Offenlegungspflicht als Creator ändert das nichts — der 2. August 2026 bleibt der Stichtag.

Die 5 Fälle: Müssen Sie kennzeichnen?

Diese Tabelle zeigt die häufigsten KI-Posts und ob ein Hinweis nötig ist. Darunter erklären wir jeden Fall.

Ihr PostKennzeichnen?Label
KI-Foto / Avatar (echt wirkend)Ja„KI-generiert“
KI-Stimme / StimmklonJa„KI-Stimme“
Deepfake-Video / Face-SwapJa (immer)„KI-Video / Deepfake“
ChatGPT-Caption / SkriptMeist nein— (bei eigener Prüfung)
KI-BildbearbeitungKommt drauf anje nach Eingriff

Fall 1: KI-generiertes Foto oder Avatar

Ein fotorealistisches KI-Bild oder ein virtueller Avatar, der echt wirkt, ist ein Deepfake. Hier müssen Sie offenlegen. Beispiel: ein KI-Reisefoto, das aussieht, als stünden Sie wirklich vor dem Eiffelturm.

Setzen Sie einen sichtbaren Hinweis wie „KI-generiert“ ins Bild oder an den Anfang der Caption. Ein Vermerk, der erst nach „mehr anzeigen“ auftaucht, ist zu schwach.

Fall 2: KI-Stimme oder Stimmklon

Ein KI-Voiceover oder Ihre geklonte Stimme klingt menschlich und ist deshalb offenzulegen. Ein Stimmklon einer realen Person ist besonders heikel — er gilt als Deepfake.

Kennzeichnen Sie das Audio klar als KI-Stimme, etwa zu Beginn des Videos oder in der Beschreibung. Bei Werbung kommt der Werbe-Hinweis zusätzlich dazu.

Fall 3: Deepfake-Video oder Face-Swap

Das ist der eindeutigste Fall. Ein KI-Video mit real wirkenden Personen oder Szenen müssen Sie immer kennzeichnen. Das gilt auch für ein KI-Double von Ihnen selbst.

Besonders streng ist die Lage, wenn echte Dritte gezeigt werden. Ohne Kennzeichnung drohen neben dem AI Act auch Persönlichkeitsrechts-Probleme.

Fall 4: Caption oder Skript mit ChatGPT

Reine Schreibhilfe ist frei. Wenn Sie den Text selbst prüfen und verantworten, müssen Sie ihn meist nicht kennzeichnen. Das ist der häufigste Entwarnungs-Fall im Alltag.

Eine Pflicht entsteht nur bei Texten zu Themen von öffentlichem Interesse, etwa Nachrichten oder politischen Beiträgen. Wo genau diese Grenze liegt, schärfen die EU-Leitlinien noch.

Fall 5: KI-Bildbearbeitung

Hier kommt es auf den Eingriff an. Ein Beauty-Filter, ein Zuschnitt oder eine Farbkorrektur ist frei. Das sind übliche Bearbeitungen ohne Täuschung.

Setzen Sie sich aber per KI an einen anderen Ort, fügen Personen ein oder erfinden eine Szene, wird daraus ein kennzeichnungspflichtiger Deepfake. Entscheidend ist, ob ein realer Eindruck künstlich erzeugt wird.

Diese kurzen Label-Texte können Sie direkt übernehmen: „Mit KI erstellt“, „KI-generiertes Bild“, „Enthält KI-generierte Inhalte“ oder „Voiceover: KI-Stimme“. Wichtig ist nicht die exakte Formulierung, sondern dass der Hinweis klar und sofort sichtbar ist.

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Werbung oder KI? Zwei getrennte Pflichten

Eine häufige Verwechslung: KI-Kennzeichnung ist nicht dasselbe wie Werbekennzeichnung. Es sind zwei verschiedene Gesetze mit zwei verschiedenen Fragen.

AspektWerbekennzeichnungKI-Kennzeichnung
GrundlageUWG § 5a, MStV § 22AI Act Art. 50
FrageIst es bezahlt / Werbung?Ist es mit KI erzeugt?
Label„Werbung“„KI-generiert“

Beide Pflichten können zusammenfallen. Ein bezahlter Post mit einem KI-generierten Produktbild braucht zwei Hinweise: „Werbung“, weil bezahlt — und „KI-generiert“, weil künstlich erzeugt.

Ein Beispiel: Sie bewerben eine Modemarke und zeigen das Kleid an einem KI-Model. Dann gehört „Werbung“ in den Post, weil es eine bezahlte Kooperation ist. Und „KI-generiert“ gehört dazu, weil das Model nicht echt ist.

Fehlt einer der beiden Hinweise, ist die Kennzeichnung unvollständig. Details zur Werbekennzeichnung erklärt die Landesanstalt für Medien NRW; die gesetzliche Basis ist § 5a Abs. 4 UWG.

Reicht das Plattform-Label?

Instagram, TikTok und YouTube bieten eigene KI-Schalter an. Diese helfen, ersetzen Ihre Pflicht aber nicht automatisch.

Wichtig: Ein sichtbares Plattform-Label kann Ihre Offenlegung praktisch erfüllen. Verlassen Sie sich aber nicht allein darauf.

Viele KI-Tools betten eine maschinenlesbare Markierung in die Datei ein. Plattformen entfernen diese Metadaten beim Upload aber häufig. Dann fehlt der technische Nachweis. Setzen Sie deshalb immer zusätzlich einen eigenen, gut sichtbaren Hinweis — unabhängig vom Schalter der Plattform.

Was droht bei Verstoß?

Der AI Act sieht für Transparenz-Verstöße Bußgelder bis 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor. Diese Höchstwerte zielen auf große Unternehmen.

Für einzelne Creator gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit — niemandem droht für einen ungekennzeichneten Post sofort ein Millionenbußgeld. Realistischer sind bei Verstößen zunächst Hinweise, Beanstandungen oder im Wettbewerbsrecht eine Abmahnung.

In Deutschland überwacht künftig die Bundesnetzagentur die Regeln. Das nationale Durchführungsgesetz (KI-MIG) ist noch im Gesetzgebungsverfahren — Details zur Durchsetzung können sich also noch ändern.

Häufige Fallstricke bei der KI-Kennzeichnung