Tipp: Unsicher, ob Ihr Energievertrag eine Falle enthält — Preisgleitklausel, lange Laufzeit oder Vorkasse? SignGuard prüft Vertragsunterlagen in 60 Sekunden und markiert kritische Klauseln. Kostenlos, ohne Kreditkarte.

Vertrag jetzt prüfen →

📚 Teil des Vertragsrecht-Ratgebers.

Wann können Sie Ihren Strom- oder Gasvertrag widerrufen?

Ein 14-tägiges Widerrufsrecht haben Sie, wenn Sie den Vertrag online, am Telefon oder an der Haustür abgeschlossen haben (§§ 312g, 355 BGB). Die Frist beginnt erst mit einer korrekten Widerrufsbelehrung. Fehlt sie, verlängert sich die Frist auf ein Jahr und 14 Tage.

Kein Widerrufsrecht gibt es in zwei Fällen: in der Grundversorgung und beim Abschluss vor Ort im Kundencenter. Ab dem 19. Juni 2026 müssen Online-Anbieter zusätzlich einen Widerrufsbutton bereitstellen (§ 356a BGB). Wie der Widerruf abläuft, erklärt die Verbraucherzentrale zum Widerruf von Strom- und Gasverträgen.

So widerrufen Sie: Eine kurze Erklärung in Textform genügt — E-Mail, Brief oder ab Juni 2026 der Widerrufsbutton. Nennen Sie Vertragsnummer und Datum. Eine Begründung brauchen Sie nicht. Wichtig ist nur, dass der Widerruf rechtzeitig zugeht.

Grundversorgung oder Sondervertrag — was ist der Unterschied?

Diese Unterscheidung entscheidet über Ihre Rechte. Die Grundversorgung ist der Standard-Tarif Ihres örtlichen Versorgers. Sie entsteht oft automatisch, etwa nach einem Umzug. Hier gibt es kein Widerrufsrecht, dafür eine kurze Kündigungsfrist von zwei Wochen.

Ein Sondervertrag ist jeder Tarif, den Sie aktiv abschließen — online, am Telefon oder beim Wechsel. Hier greift das 14-Tage-Widerrufsrecht, wenn Sie aus der Ferne abgeschlossen haben. Und es gelten die Kündigungsregeln für Verbraucherverträge. Im Zweifel steht die Vertragsart auf Ihrer letzten Rechnung.

Warum ist das so wichtig? Wer sich in einem günstigen Sondertarif wähnt, landet nach einem Umzug oft in der teureren Grundversorgung. Ein Blick auf die Rechnung schafft Klarheit: Dort stehen der Tarifname und der Hinweis, ob es sich um die Grundversorgung handelt.

Untergeschobener Vertrag am Telefon? Was jetzt gilt

Hier liegt der stärkste Hebel. Ein telefonisch geschlossener Energievertrag wird erst wirksam, wenn Sie ihn in Textform bestätigen (§ 41b EnWG). Das gilt außerhalb der Grundversorgung. Solange Sie nicht bestätigen, bleibt der Vertrag schwebend unwirksam.

Das heißt: Sie schulden nichts — auch dann nicht, wenn die 14-Tage-Frist längst abgelaufen ist. Reagieren Sie einfach nicht auf den Bestätigungslink. Auch wer am Telefon nur Informationen wollte, ist nicht gebunden — erst Ihre aktive Bestätigung zählt. Kommt trotzdem eine Rechnung, widersprechen Sie schriftlich. Was bei untergeschobenen Verträgen zu tun ist, fasst die Verbraucherzentrale zu untergeschobenen Energieverträgen zusammen.

Woran erkennen Sie so einen Fall? Sie haben am Telefon nie klar zugestimmt — oder ein Vertreter an der Haustür hat Sie überrumpelt. Plötzlich kommt eine Willkommens-Mail eines fremden Anbieters. Bestätigen Sie nichts. Informieren Sie zur Sicherheit Ihren bisherigen Versorger, damit die Belieferung weiterläuft.

Alle Ausstiegswege auf einen Blick

Welcher Weg für Sie gilt, hängt vom Abschluss und vom Anlass ab. Die Tabelle zeigt Frist und Voraussetzung:

AusstiegswegFristVoraussetzung
Widerruf14 TageAbschluss online, Telefon oder Haustür (nicht Grundversorgung)
Telefonvertrag ohne BestätigungunbefristetSchwebend unwirksam ohne Textform-Bestätigung (§ 41b EnWG)
Grundversorgung kündigen2 WochenJederzeit möglich (§ 20 StromGVV/GasGVV)
Sondervertrag kündigenmax. 1 MonatNach Erstlaufzeit (Verträge ab 01.03.2022)
Preiserhöhungohne FristSonderkündigung zum Wirksamwerden (§ 41 Abs. 5 EnWG)
Umzug6 WochenSonderkündigung (§ 41b Abs. 5 EnWG), entfällt bei Fortführungsangebot

So setzen Sie Ihren Ausstieg durch

Egal welcher Weg gilt — diese vier Schritte sichern ihn ab:

  1. Weg wählen: Prüfen Sie anhand der Tabelle, welche Frist und Voraussetzung für Sie passt.
  2. Schriftlich erklären: Textform genügt. Nennen Sie Vertragsnummer, Datum und eine klare Erklärung — „Hiermit widerrufe beziehungsweise kündige ich“.
  3. Zugang sichern: Versenden Sie per Einwurf-Einschreiben oder nutzen Sie die Button-Bestätigung. Bei Streit müssen Sie den Zugang beweisen.
  4. Beim Wechsel: Beauftragen Sie den neuen Anbieter — er übernimmt meist die Kündigung beim alten. Bei Sonderkündigungen kündigen Sie besser selbst, um den Termin zu sichern.

Heben Sie eine Kopie aller Schreiben auf. Im Streitfall ist sie Gold wert. Notieren Sie sich außerdem das Datum, an dem Ihr Schreiben rausgeht.

Was passiert nach Widerruf oder Kündigung?

Eine Versorgungslücke müssen Sie nicht fürchten. Strom und Gas fließen weiter. Haben Sie nur widerrufen oder gekündigt, ohne zu wechseln, rutschen Sie automatisch in die Grundversorgung. Beim Anbieterwechsel übernimmt der neue Versorger nahtlos.

Nach einem wirksamen Widerruf wird der Vertrag rückabgewickelt. Bereits gezahlte Abschläge bekommen Sie zurück. Eine Schlussrechnung erstellt der Anbieter über den tatsächlichen Verbrauch.

Lesen Sie zum Stichtag den Zählerstand ab und notieren Sie ihn. Am besten machen Sie ein Foto. So vermeiden Sie Streit über geschätzte Werte. Prüfen Sie die Schlussrechnung danach auf korrekte Abschläge und den richtigen Verbrauch.

Wechseln oder nur kündigen — was lohnt sich? SignGuard liest Laufzeit, Preisklausel und Kündigungsfrist aus Ihrem Vertrag in 60 Sek. Jetzt prüfen →

Müssen Sie verbrauchte Energie bezahlen?

Viele glauben, nach einem Widerruf müssten sie den verbrauchten Strom voll bezahlen. Das stimmt oft nicht. Wertersatz schulden Sie nur, wenn Sie ausdrücklich verlangt haben, vor Fristablauf mit der Lieferung zu beginnen (§ 357a Abs. 2 BGB).

Eine reine AGB-Klausel reicht dafür nicht. Fehlt das ausdrückliche Verlangen oder die Belehrung, bleibt die verbrauchte Energie häufig kostenlos. Prüfen Sie das, bevor Sie eine Nachforderung zahlen.

Ein Beispiel: Wurde der Vertrag untergeschoben und nie wirksam, gab es auch nie eine korrekte Belehrung. Dann fehlt die Grundlage für Wertersatz — die gelieferte Energie kann kostenlos bleiben.

Häufige Fallstricke bei Strom- und Gasverträgen

Was Sie jetzt konkret tun können