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Was ist Schadensersatz aus Vertrag?
Schadensersatz aus Vertrag ist der Geldausgleich für Schäden, die durch eine Vertragspflicht-Verletzung entstanden sind. Anspruchsgrundlage ist § 280 Abs. 1 BGB. Ziel: Sie sollen finanziell so stehen, als hätte der Vertragspartner ordnungsgemäß erfüllt — nicht besser, nicht schlechter. Diese sogenannte Differenzhypothese (Vermögen mit gegenüber ohne Vertragsbruch) bestimmt die Höhe.
Wichtig zur Abgrenzung: Schadensersatz ist nicht dasselbe wie Rückzahlung des Kaufpreises (Rücktritt) oder Wandlung. Er kommt zusätzlich oder anstelle der eigentlichen Leistung — je nach Stufe (siehe nächster Abschnitt). Den Wortlaut von § 280 BGB finden Sie bei gesetze-im-internet.de.
Das BGB unterscheidet zwei Wege der Wiedergutmachung: Naturalrestitution (§ 249 I BGB) und Geldersatz (§ 249 II BGB). Naturalrestitution heißt: Der Schuldner stellt den ursprünglichen Zustand selbst wieder her — etwa repariert er den beschädigten Lack am Auto oder liefert die fehlerhafte Ware nach. Funktioniert das nicht oder genügt es nicht, kann der Gläubiger den dafür nötigen Geldbetrag verlangen (§ 249 II BGB) — bei Sachschäden in der Praxis der Regelfall. Wichtig: Bei Schadensersatz statt der Leistung (§ 281 BGB) wird ohnehin direkt in Geld abgerechnet — siehe Anspruchs-Stufen unten.
Die 4 Voraussetzungen (§ 280 BGB)
Für jeden Schadensersatzanspruch aus Vertrag müssen vier Punkte gleichzeitig vorliegen:
- Schuldverhältnis: Es existiert ein Vertrag (Kauf, Werk, Dienst, Miete, Darlehen, Reise) oder ein vorvertragliches Verhältnis nach § 311 II BGB.
- Pflichtverletzung: Eine Haupt- oder Nebenpflicht wurde verletzt — nicht erfüllt, schlecht erfüllt, zu spät erfüllt — oder es wurde gegen Schutzpflichten verstoßen.
- Vertretenmüssen: Der Vertragspartner handelte vorsätzlich oder fahrlässig (§ 276 BGB). Wichtig: Das Verschulden wird gesetzlich vermutet — der Schuldner muss sich entlasten, nicht Sie ihm Vorsatz nachweisen.
- Schaden: Es ist ein konkreter Vermögens-Nachteil entstanden, kausal verursacht durch die Pflichtverletzung.
Fehlt auch nur ein Punkt, scheitert die Forderung. In der Praxis ist Punkt 3 (Vertretenmüssen) der häufigste Hebel des Schuldners, sich freizuargumentieren — etwa mit Lieferketten-Krise oder höherer Gewalt.
Drei Anspruchs-Stufen: neben, statt, wegen Verzug
Schadensersatz aus Vertrag ist im BGB dreistufig geregelt — die Wahl der richtigen Stufe entscheidet über Erfolg oder Niederlage:
- Stufe 1 — neben der Leistung (§ 280 I BGB): Sie wollen die Leistung weiter erhalten UND zusätzlich Geld für den Begleitschaden. Beispiel: Handwerker liefert mangelhafte Heizung, Sie bekommen Nachbesserung plus Erstattung der Hotelkosten während der Reparatur.
- Stufe 2 — statt der Leistung (§ 281 BGB): Sie geben den Erfüllungsanspruch auf und wollen den Geldwert. Pflicht: vorher angemessene Frist setzen (in der Regel 14 Tage). Erst nach erfolglosem Fristablauf können Sie auf Geld umstellen. Beispiel: Schreiner liefert Tisch nicht; Sie setzen Frist; nach Ablauf fordern Sie den Mehrpreis eines Deckungs-Kaufs.
- Stufe 3 — wegen Verzug (§ 280 II + § 286 BGB): Schuldner ist mit der Leistung im Verzug (in der Regel nach Mahnung oder Kalendertermin). Sie behalten den Erfüllungsanspruch und fordern zusätzlich Verzugsschäden: Anwaltskosten, Mahnauslagen, höhere Finanzierungskosten.
Faustregel: Wer ohne Fristsetzung „Schadensersatz statt Leistung" fordert, verliert. Die Frist nach § 281 BGB ist Pflicht.
Höhe berechnen — ein Praxis-Beispiel
Sie bestellen eine maßgefertigte Küche für 12.000 € mit Liefertermin 1. März. Der Hersteller liefert erst am 12. April — sechs Wochen zu spät. So sieht die Schadensaufstellung aus:
- Hotel und Restaurant (44 Tage à 35 €): 1.540 €
- Verlorene Mieteinnahme (Einliegerwohnung, Mai): 800 €
- Anwaltlicher Aufforderungsbrief: 220 €
- Summe Schaden: 2.560 €
Der Schadensersatz richtet sich nach der Differenzhypothese: Vermögen ohne Pflichtverletzung minus Vermögen mit Pflichtverletzung. Hier: 2.560 €. Tipp: Rechnen Sie netto ohne Umsatzsteuer, wenn Sie als Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt sind — sonst brutto. Belege müssen den genauen Schadensposten und die Marktüblichkeit dokumentieren.
Entgangener Gewinn (§ 252 BGB): Auch verlorene Einnahmen zählen — etwa Mieteinnahmen oder ein vereinbarter Auftrag, den Sie deshalb absagen mussten. Beweisstandard: § 287 ZPO erlaubt der Richterin, den entgangenen Gewinn zu schätzen, wenn der genaue Beweis schwer ist. Praktisch heißt das: plausible Belege (Buchhaltung, Vergleichszahlen) reichen — keine sekundengenaue Aufstellung. Reine Lust- oder Ärger-Gefühle sind in der Regel kein ersatzfähiger Schaden; es muss ein Vermögensnachteil sein.
Schätze deinen Anspruch nach § 280 BGB inkl. Verzugszinsen (§§ 286-288) und Mitverschulden (§ 254). Alle Berechnungen client-seitig — keine Daten verlassen den Browser.
📐 Wie wird gerechnet? (Formel anzeigen)
- Roher Schaden = Hauptschaden + Entgangener Gewinn + Anwaltskosten
- Verzugszinsen = Hauptschaden ×
(Basiszinssatz 3,62% + 5%)÷ 365 × Verzug-Tage (§ 288 BGB Verbraucher) - Subtotal = Roher Schaden + Verzugszinsen
- Mitverschulden-Anrechnung = Subtotal × (Quote ÷ 100) (§ 254 BGB)
- Empfohlene Forderung = Subtotal − Mitverschulden-Anrechnung
Quellen: §§ 280, 252, 254, 286-288 BGB · Basiszinssatz Bundesbank 2026.
Schätzwert. Konkrete Beträge bedürfen anwaltlicher Prüfung. Bei komplexen Fällen ist der Schaden nach Differenzhypothese individuell zu ermitteln.
Schadensminderungspflicht (§ 254 BGB)
Auch wer im Recht ist, hat eine Pflicht: Sie müssen den Schaden klein halten, soweit zumutbar. Tun Sie es nicht, kürzt § 254 BGB Ihren Anspruch — manchmal um 50 % oder mehr. Praktisch heißt das:
- Deckungskauf prüfen: Wenn Ihr Lieferant nicht liefert, müssen Sie sich aktiv um Ersatz bemühen — nicht wochenlang abwarten.
- Folgekosten begrenzen: Sie können nicht ins teuerste Hotel ziehen, nur weil der Schuldner zahlt. Marktüblich heißt zumutbar.
- Schaden dokumentieren: Belege sammeln. Ohne Quittungen, Rechnungen und Vergleichsangebote ist der Schaden vor Gericht schwer zu beziffern.
- Schaden früh anzeigen: Wer drei Monate schweigt, riskiert Mitverschulden — und damit eine Kürzung.
Die Verbraucherzentrale erläutert die Schadensminderung an konkreten Konstellationen (Gewährleistung, Versandhandel, Reise).
Mustertext: Forderungsschreiben Schadensersatz
Der folgende Mustertext erfüllt die Pflichtangaben für ein außergerichtliches Forderungsschreiben — Platzhalter in eckigen Klammern entsprechend ersetzen:
[Straße + Hausnummer]
[PLZ Ort]
[Vertragspartner-Name]
[Anschrift]
[PLZ Ort]
[Datum des Schreibens]
Schadensersatzforderung wegen Vertragspflichtverletzung — Vertrag/Bestellung Nr. [XXX]
Sehr geehrte Damen und Herren,
am [Datum] haben wir den oben genannten Vertrag geschlossen. Sie haben Ihre Pflicht zur [Lieferung/Werkleistung/Dienstleistung] [nicht / verspätet / mangelhaft] erfüllt. Hierdurch ist mir folgender Schaden entstanden:
1. [Schadensposition 1]: [Betrag] €
2. [Schadensposition 2]: [Betrag] €
3. [Schadensposition 3]: [Betrag] €
Summe: [Gesamt] €
Ich fordere Sie hiermit auf, den genannten Betrag bis zum [Datum, in der Regel 14 Tage] auf folgendes Konto zu überweisen: [IBAN], [Kontoinhaber].
Nach fruchtlosem Fristablauf behalte ich mir gerichtliche Schritte ausdrücklich vor.
Mit freundlichen Grüßen
[Original-Unterschrift]
[Vor- und Nachname in Druckschrift]
Versand: Einwurf-Einschreiben mit Sendungsbeleg (4,40 €) — Standard-Beweis für Verbraucher. Eine Kopie zur eigenen Akte. Eine Behörden-orientierte Kurzdarstellung der Anspruchs-Voraussetzungen liefert das Verbraucherportal Bayern unter vis.bayern.de.
Verjährung und AGB-Fallen
Verjährung: Schadensersatzansprüche aus Vertrag verjähren regelmäßig in drei Jahren (§ 195 BGB). Fristbeginn: Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist UND Sie davon Kenntnis erlangt haben (§ 199 BGB). Praktisch: Schaden im Mai 2024 entdeckt → Verjährung Ende 2027. Für Bauleistungen gelten je nach Konstellation 5 Jahre, für versteckte Mängel teils länger.
AGB-Fallen: Klauseln, die Schadensersatz pauschalisieren („30 € je Mahnung"), sind nach § 309 Nr. 5 BGB unwirksam, wenn die Pauschale den nach gewöhnlichem Lauf zu erwartenden Schaden übersteigt oder dem Verbraucher kein Gegenbeweis offensteht. Pauschale Haftungsausschlüsse für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit verstoßen gegen § 309 Nr. 7 BGB — unabhängig von der Vertragsart. Mehr zu typischen unwirksamen Klauseln in unserem Detail-Artikel zu AGB-Klauseln. Wenn Sie zusätzlich kündigen wollen, finden Sie das passende Vorgehen im Kündigungsschreiben-Muster.
Was Sie konkret tun können
- Pflichtverletzung dokumentieren: E-Mails, Bestellbestätigungen, Mahnungen archivieren. Ohne Beweise keine Forderung.
- Stufe wählen: Wollen Sie weiter beliefert werden (Stufe 1), umsteigen auf Geld (Stufe 2) oder Verzugsschaden (Stufe 3) fordern? Vor Stufe 2 immer Frist setzen.
- Forderungsschreiben mit Frist: 14 Tage zum Nachbessern oder zur Zahlung. Mit Beleg versenden (Einwurf-Einschreiben).
- Schaden niedrig halten: § 254 BGB — Deckungskauf prüfen, Folgekosten begrenzen, früh anzeigen.
- Verjährung im Blick: 3 Jahre ab Jahresende der Kenntnis. Bei Streit lieber früh außergerichtlich einigen oder Mahnverfahren prüfen.
