EDPB Coordinated Enforcement Action 2026 — Transparenz im Fokus

Im Februar 2026 hat die EDPB beschlossen: 25 nationale Datenschutzbehörden prüfen 2026 koordiniert, wie Unternehmen die Informations-Pflichten aus Art. 12 bis 14 DSGVO umsetzen. Im Kern: Werden Verbraucher klar darüber informiert, welche Daten zu welchem Zweck verarbeitet werden — in verständlicher Sprache, leicht zugänglich?

Konkret geprüft werden:

Quelle: EDPB-Pressemitteilung CEF 2026. Die Ergebnisse fließen Ende 2026 / Anfang 2027 in einen koordinierten EU-weiten Bericht, der die Enforcement-Praxis 2027 prägt.

EU-AI-Act Art. 50: KI-Transparenz ab 02.08.2026

Mit dem EU-AI-Act (VO 2024/1689) tritt am 02.08.2026 Art. 50 (Transparenz-Pflichten) in Kraft. Drei zentrale Pflichten betreffen Verbraucher direkt:

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Sanktion bei Verstößen Art. 50: Bis 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Konzernumsatzes (der höhere Wert gilt). Zuständige Behörden in Deutschland: die Bundesnetzagentur als zentrale Anlaufstelle (KI Service Desk) plus die Datenschutz-Aufsichtsbehörden für die DSGVO-Schnittmenge.

EDPB Work Programme 2026-2027 — vier strategische Schwerpunkte

Am 12.02.2026 hat die EDPB ihr Work Programme 2026-2027 beschlossen. Vier Säulen:

  1. Harmonisierung & Compliance-Support: Templates für Datenschutz-Erklärungen, Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Berechtigtes-Interesse-Test — damit kleinere Unternehmen die Pflichten leichter umsetzen können.
  2. Einheitliche Durchsetzung: CEF 2026 (Transparenz) ist der erste Schwerpunkt; folgen werden weitere koordinierte Aktionen über alle 27 Mitgliedstaaten.
  3. Digitaler Raum: Guidelines zu generativer KI (Schnittstelle zum AI Act), zu Data-Scraping und zu politischer Werbung sind in Vorbereitung.
  4. Internationale Kooperation: Weiterführung der Drittstaaten-Dialoge (USA, UK, Korea) und Updates zu Standard-Vertragsklauseln (SCC).

Art. 15 DSGVO in der Praxis: Was kann ich verlangen?

Das Auskunftsrecht aus Art. 15 DSGVO ist die wichtigste Hebelwirkung für Verbraucher. Sie können kostenlos eine vollständige Kopie aller über Sie gespeicherten Daten verlangen — innerhalb einer Frist von einem Monat (Art. 12 Abs. 3 DSGVO).

Wichtige Klarstellung 2026: Am 19.03.2026 hat der EuGH in Sachen Brillen Rottler (C-526/24) entschieden: Sie müssen keinen Grund für Ihre Auskunftsanfrage angeben. Unternehmen können eine Anfrage nur dann zurückweisen, wenn sie ein systematisches Missbrauchsmuster nachweisen können — die Beweislast liegt komplett bei ihnen. Für normale Verbraucher ändert sich nichts: Anfrage kostet nichts, kein Grund nötig, 1-Monats-Frist.

BfDI-Tätigkeitsbericht 2025 — wo der deutsche Datenschutz hinschaut

Im Juni 2026 hat die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) ihren 34. Tätigkeitsbericht veröffentlicht. Die deutschen Schwerpunkte 2025/2026:

Häufige Fallstricke

Was Sie konkret tun können