KI-Transparenz
Wie SignGuard Künstliche Intelligenz einsetzt — verständlich erklärt und rechtlich eingeordnet.
🤖 Kurz gesagt: SignGuard ist ein KI-System, das Verträge analysiert und auffällige Klauseln erkennt. Sie erhalten eine strukturierte Einordnung — keine Rechtsberatung. Wir nutzen ein angepasstes GPT-Sprachmodell über Microsoft Azure OpenAI auf EU-Servern (Region Schweden), eigene und öffentliche Rechtsdatenbanken und behandeln Ihre Vertragsdaten streng vertraulich.
1. Was ist SignGuard?
SignGuard ist eine App, die hochgeladene Verträge mithilfe Künstlicher Intelligenz prüft. Sie erkennt häufige Risiken (z. B. unwirksame Klauseln, ungewöhnliche Kündigungsfristen, fehlende Pflichtangaben) und erklärt diese in einfacher Sprache.
SignGuard ersetzt keine anwaltliche Beratung. Bei komplexen oder existenziell wichtigen Verträgen empfehlen wir, zusätzlich eine Anwältin oder einen Anwalt zu konsultieren. Genau dafür gibt es in der App den Anwalts-Check: Bei hohem Risiko vermitteln wir auf Wunsch — und nur mit Ihrer Einwilligung — eine kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung über unseren Partner advocado.
Rechtliche Einordnung (EU AI Act): SignGuard ist nach der Verordnung (EU) 2024/1689 ein KI-System mit begrenztem Risiko (Limited Risk, Art. 50 AI Act). Es fällt nicht unter die Hochrisiko-Anwendungsfälle des Anhangs III.
Die Transparenzpflichten nach Art. 50 AI Act gelten seit dem 2. August 2026. SignGuard erfüllt diese Pflichten durch diese Seite, den Hinweis am Eingang der Anwendung sowie den dauerhaften Hinweis im Footer aller Seiten.
2. Welche KI nutzen wir?
Für die Vertragsanalyse setzen wir auf ein durch uns angepasstes Foundation-Sprachmodell der GPT-Familie, betrieben über Microsoft Azure OpenAI. Dieses Modell ist Stand der Technik für die strukturierte Auswertung deutscher und englischer Vertragstexte.
Die Verarbeitung erfolgt über API-Endpunkte in der EU-Region Schweden („Sweden Central“). Die Inhalte Ihrer Verträge werden ausschließlich zur Analyse genutzt — kein Training neuer KI-Modelle mit Ihren Vertragsdaten (No-Training-Zusage des Azure-OpenAI-Service).
Wie SignGuard analysiert (in einfacher Sprache)
- Schritt 1: Sie laden Ihren Vertrag in der App hoch (PDF oder Foto).
- Schritt 2: Der Text wird strukturiert ausgelesen und anonymisiert. Dies bedeutet, dass alle persönlichen Daten ersetzt werden (bspw. Ihr Name durch Max Mustermann, Ihre Anschrift durch Musterstadt). Erst danach wird der anonymisierte Text an das KI-Modell übergeben.
- Schritt 3: Das Modell vergleicht den Vertrag mit typischen Mustern aus tausenden öffentlich bekannten BGH-/EuGH-Entscheidungen, gesetzlichen Vorgaben (BGB, AGB-Recht, Verbraucherschutzrecht) und Standard-Klauselwerken sowie unserer eigenen Rechtsdatenbank.
- Schritt 4: Sie erhalten eine Liste mit Hinweisen — sortiert nach Auffälligkeit, mit kurzer Erklärung in Alltagssprache.
Die EU-Kommission hat am 05.08.2026 finale Leitlinien zur Transparenz KI-generierter Inhalte sowie einen freiwilligen Code of Practice veröffentlicht — SignGuard orientiert sich an diesen Leitplanken.
3. Was kann SignGuard — und was nicht?
Was SignGuard kann:
- Standard-Klauseln einordnen und mit gängigen Mustern vergleichen.
- Auf typische Risiken hinweisen (z. B. zu lange Kündigungsfristen, ungültige Schönheitsreparatur-Klauseln, ungewöhnliche AGB).
- Pflichtangaben prüfen (z. B. Widerrufsbelehrung im Online-Kauf, Pflichtangaben im Mietvertrag).
- Komplexe Formulierungen in einfache Sprache übersetzen.
Was SignGuard nicht kann:
- Ihren konkreten Einzelfall rechtlich abschließend beurteilen.
- Eine Anwältin oder einen Anwalt ersetzen.
- Verhandeln, klagen oder Verträge in Ihrem Namen verändern.
- Garantien zur Wirksamkeit oder Unwirksamkeit einzelner Klauseln geben.
Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG): SignGuard erbringt keine Rechtsdienstleistung im Sinne von § 2 Abs. 1 RDG. Eine Rechtsdienstleistung wäre eine „Tätigkeit in konkreten fremden Angelegenheiten, sobald sie eine rechtliche Prüfung des Einzelfalls erfordert".
SignGuard führt keine solche Einzelfall-Prüfung durch, sondern einen schematischen Abweichungsvergleich: Der Vertrag wird mit allgemeinen, typisierten Klausel-Mustern verglichen — vergleichbar mit einer technischen Prüfsoftware. Eine wertende rechtliche Subsumtion auf Ihren konkreten Lebenssachverhalt findet nicht statt.
Diese Abgrenzung folgt der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu Legal-Tech-Werkzeugen, insbesondere BGH, Urt. v. 09.12.2021 — I ZR 233/20 („smartlaw"): Reine Mustervergleiche und schematische Hinweis-Tools sind keine Rechtsdienstleistung; eine individuelle Subsumtion auf den Einzelfall ist es hingegen schon.
3a. Grenzen der KI-Analyse (Limitationen, Fehlerquoten, Halluzinationen)
KI-Sprachmodelle sind sehr leistungsfähig — aber nicht fehlerfrei. SignGuard kennt die Grenzen dieser Technologie und kommuniziert sie offen:
- Halluzinationen: Sprachmodelle können in Einzelfällen Inhalte erfinden oder Klauseln falsch zuordnen. Wir reduzieren dieses Risiko durch strukturierte Prompts und Cross-Checks gegen Klausel-Datenbanken — eliminieren können wir es technisch nicht zu 100 %.
- Fehlerquoten: Bei Standard-Klauseln (Miete, AGB, Abo) liegt die Trefferquote in internen Tests typischerweise im hohen 90er-Prozentbereich; bei seltenen Spezialverträgen (z. B. komplexe Gesellschaftsverträge, internationale Verträge) deutlich niedriger.
- Kontext-Limitationen: Die KI kennt Ihren Lebenssachverhalt nicht. Sie kann z. B. nicht wissen, ob ein Mietvertrag in Berlin (Mietendeckel-Geschichte) anders zu bewerten ist als der gleiche Wortlaut in München.
- Stichtag der Trainingsdaten: Das genutzte Modell hat einen Wissens-Stichtag. Sehr aktuelle Gesetzesänderungen oder BGH-Urteile der letzten Wochen sind ggf. noch nicht berücksichtigt — wir aktualisieren unsere Klausel-Datenbank regelmäßig, um diese Lücke zu schließen.
- Sprache: Beste Ergebnisse für Deutsch und Englisch. Andere Sprachen werden technisch unterstützt, aber mit reduzierter Treffsicherheit.
Praktische Konsequenz für Sie: Behandeln Sie das Analyse-Ergebnis als strukturierten Hinweis, nicht als verbindliche Auskunft. Bei wirtschaftlich oder persönlich wichtigen Entscheidungen sprechen Sie zusätzlich mit einer Anwältin oder einem Anwalt.
4. Sub-Processor (Auftragsverarbeiter)
Für den Betrieb von SignGuard arbeiten wir mit folgenden Auftragsverarbeitern (Art. 28 DSGVO) zusammen. Ihre Vertragsinhalte werden ausschließlich an die für die Analyse notwendigen Stellen übermittelt.
| Dienstleister | Zweck | Standort | Status |
|---|---|---|---|
| Hostinger International Ltd. | Server-Hosting, Datenspeicherung & Transaktions-E-Mails | Deutschland (EU) · Frankfurt am Main | EU-Verarbeitung |
| Microsoft Azure OpenAI | KI-Vertragsanalyse, Vertrags-Chat & Foto-Texterkennung/OCR (GPT-Modelle) | Schweden (EU) · Region „Sweden Central“ | EU-Verarbeitung |
| Microsoft Azure OpenAI | Embeddings für die Rechtsprechungs-Suche (abgeleitete Suchanfragen, PII-maskiert) | Schweden (EU) | EU-Verarbeitung |
| advocado GmbH | Anwaltsvermittlung (nur auf aktive Anfrage mit Einwilligung) | Deutschland (EU) | EU-Verarbeitung |
| RevenueCat, Inc. | Abo-Verwaltung (Subscription-Management) | USA | Drittland · SCC |
| Apple Inc. / Apple Distribution International | App-Store-Distribution + In-App-Käufe | Irland (EU) · ggf. USA (Konzernverbund) | Drittland · SCC |
Drittland-Transfer: Soweit Verarbeitungsschritte außerhalb der EU stattfinden, basieren diese auf den Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission (Beschluss 2021/914 vom 4. Juni 2021) sowie ergänzenden technisch-organisatorischen Maßnahmen.
5. Ihre Rechte als Nutzer:in
Hinweis nach Art. 22 DSGVO (automatisierte Entscheidungsfindung)
Die KI-Analyse durch SignGuard stellt keine ausschließlich automatisierte Entscheidung mit rechtlicher Wirkung Ihnen gegenüber dar. Das Ergebnis ist eine unverbindliche Einordnung; jede rechtliche Konsequenz (z. B. Kündigung, Widerruf, Klage) liegt in Ihrer eigenen Entscheidung — ggf. nach anwaltlicher Beratung.
Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO
Sie können der Verarbeitung Ihrer Daten jederzeit widersprechen. Senden Sie dazu eine kurze E-Mail an info@signguard.app. Wir prüfen Ihren Widerspruch und löschen die betroffenen Daten, sofern keine zwingenden schutzwürdigen Gründe entgegenstehen.
Weitere Betroffenenrechte
Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Datenübertragbarkeit (Art. 15–20 DSGVO) sowie das Beschwerderecht bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde (Art. 77 DSGVO) (Details: Datenschutzerklärung), Abschnitt 5.
6. Aufsicht über KI-Systeme
Für die Marktüberwachung von KI-Systemen nach dem EU AI Act ist in Deutschland die Bundesnetzagentur (BNetzA) federführend zuständig — über die Koordinierungs- und Kompetenzstelle für KI-Vollzug (KoKIVO) sowie den AI Service Desk (Beratungsportal für Unternehmen).
Die nationale Behördenstruktur ist durch das deutsche KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG, vom 22.07.2026, BGBl. 2026 I Nr. 223) — eine reine Vollzugsnorm zum EU AI Act — verbindlich geregelt. Das KI-MIG ist seit dem 29. Juli 2026 in Kraft; die umfassende Marktüberwachung läuft seit dem 2. August 2026.
Beschwerden zur SignGuard-KI können Sie zusätzlich zu Ihren Datenschutz-Rechten an die Bundesnetzagentur richten: Beschwerden nimmt die Bundesnetzagentur seit dem 29.07.2026 online entgegen (bundesnetzagentur.de) — kostenlos, formlos, ohne Anwalt. Daneben bleiben sektorale Aufsichten zuständig — etwa die BaFin für den Finanzsektor und die Datenschutzbehörden, wenn es um personenbezogene Daten geht.
7. Kontakt für KI-spezifische Fragen
Haben Sie Fragen zum Einsatz von KI bei SignGuard, zur Methodik oder zu Ihren Rechten? Schreiben Sie uns: