Erklärung zur Barrierefreiheit
Wie SignGuard digitale Barrierefreiheit nach BFSG umsetzt — Stand der Konformität, Feedback-Mechanismus und Schlichtungsstelle.
Diese Erklärung gilt für die unter signguard.app erreichbare Website einschließlich aller Unterseiten und für die im Browser nutzbare Vertragsanalyse-Anwendung. Stand: 13.05.2026. Letzte Überprüfung: 13.05.2026. Nächste planmäßige Überprüfung: 13.05.2027.
SignGuard ist bemüht, seine Website signguard.app im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), der zugehörigen Verordnung (BFSGV) sowie den technischen Anforderungen der EN 301 549 (V3.2.1) und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 Level AA barrierefrei zugänglich zu machen.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den Anforderungen des BFSG sowie der EN 301 549 teilweise vereinbar. Eine grundlegende Veränderung der Wesensmerkmale unserer Dienstleistung im Sinne von § 16 BFSG liegt nicht vor.
Nicht oder nur teilweise barrierefreie Inhalte
Trotz unserer Bemühungen können folgende Inhalte derzeit eingeschränkt zugänglich sein:
- Einzelne PDF-Beispielanalysen (z. B.
demo-analyse-*.pdf) sind noch nicht vollständig getaggt (PDF/UA). Eine zugängliche HTML-Alternative ist in Arbeit. - Video-Hero-Mockups auf einigen Vertragstyp-Seiten verfügen über keine Audiodeskription, da sie rein dekorativ und ohne Ton sind (
aria-hidden=true). - Einzelne interaktive Elemente im Vertrags-Upload-Flow werden fortlaufend gegen WCAG 2.2 SC 2.5.8 (Target Size) optimiert.
2. Methode der Bewertung
Die Bewertung der Vereinbarkeit mit den Anforderungen beruht auf einer Selbstbewertung durch das SignGuard-Team. Geprüft wurden:
- Automatisierte Tests mit Google Lighthouse (Accessibility-Audit), axe DevTools und dem WAVE-Browser-Plugin auf den wichtigsten Seiten (Startseite, Vertragstyp-Seiten, Legal-Seiten, Ratgeber-Artikel).
- Manuelle Stichprobenprüfung der zentralen User-Flows (Vertrags-Upload, Ergebnis-Anzeige, Kontaktformular) gegen WCAG 2.2 Level AA inkl. Tastatur-Navigation, Screenreader-Test (NVDA, VoiceOver), Farbkontrast-Messung und Zoom auf 200 %.
- Code-Review auf semantische HTML-Struktur, ARIA-Landmarks, Skip-Links, Alt-Texte und Sprachattribute.
Eine externe Konformitätsprüfung (z. B. BIK BITV-Test) ist für Q4 2026 geplant.
3. Feedback und Kontakt (Barriere melden)
Sind Ihnen Mängel bei der barrierefreien Gestaltung aufgefallen oder benötigen Sie Inhalte in einer barrierefreien Form? Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung und bemühen uns, innerhalb eines Monats zu antworten und die Barriere zu beseitigen.
Kontakt für Rückmeldungen zur Barrierefreiheit:
- E-Mail: info@signguard.app (bitte mit Betreff „Barrierefreiheit" — hilft uns bei der schnellen internen Zuordnung)
- Postanschrift: siehe Impressum
Sie müssen weder Name, Telefonnummer noch Anschrift angeben — die E-Mail-Adresse genügt, damit wir antworten können.
4. Durchsetzungsverfahren / Schlichtungsstelle
Sind Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden oder haben Sie binnen eines Monats keine zufriedenstellende Reaktion erhalten, können Sie sich kostenlos an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG i. V. m. § 34 BFSG wenden:
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
Telefon: +49 30 18 527-2805 · Fax: +49 30 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Web: schlichtungsstelle-bgg.de
Der Antrag kann in Textform, in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache gestellt werden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos, ein Rechtsbeistand ist nicht erforderlich.
5. Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für alle unter der Domain signguard.app erreichbaren HTML-Seiten und für die Vertragsanalyse-Funktion (Web-App).
Rechtsgrundlage: §§ 14, 16, 28, 34 BFSG i. V. m. Anlage 3 BFSG und § 19 BFSGV.